Schwere angeborene Fehlbildung des Beines – Rekonstruktion statt Amputation
Eine derart schwere Fehlbildung wie diese Tibiaaplasie (fehlende Anlage des Schienbeines) ist hierzulande nicht selten ein Grund für eine Amputation der Extremität. Neue operativ-technische Verfahren erlauben aber eine «Rettung» der Extremität.
In diesem Fall fehlt das Schienbein bis auf einen kleineren Anteil am Kniegelenk. Das Wadenbein ist jedoch weitestgehend normal entwickelt. Problematisch war bei diesem Mädchen aber auch der um 90 Grad fehlgestellte Fuss. Nach der Entscheidung für eine Rekonstruktion der Extremität mit dem Kind und den Eltern haben wir zunächst einen äusseren Fixateur (Taylor Spatial Frame) implantiert. Anschliessend haben wir über drei Monate die Weichteile distrahiert (gestreckt) und damit gleichzeitig computerassistiert den Fuss in eine korrekte Stellung gebracht.
Im Rahmen einer weiteren Operation wurde der Fixateur entfernt und das Wadenbein an den Platz des Schienbeines transferiert. Durch die zuvor durchgeführte Streckung musste das Wadenbein dabei nur wenig verkürzt werden. Damit konnte ein Längenverlust nahezu vermieden werden. Das Mädchen ist heute gehfähig mit einer kleineren Orthese. Das Bein wird aber in Zukunft sicher noch einmal verlängert werden müssen.