Abriss des seitlichen Fortsatzes des Sprungbeines Eine typische Verletzung des Snowboarders
Der sportliche 26-jährige Patient wurde uns zugewiesen, weil er acht Monate nach einem Snowboardsturz mit Verletzung der rechten Sprunggelenksregion immer noch belastungsassoziierte Schmerzen unterhalb des Aussenknöchels hatte. Die Schmerzen traten vor allem beim Gehen auf unebenem Boden sowie beim Anlaufen auf. Nach dem Unfall war zunächst die Diagnose einer Aussenbandläsion gestellt worden, was eine sechswöchige Ruhigstellung des Fusses in einer Schiene nach sich zog.
Es kam im weiteren Verlauf nicht zur Beschwerdefreiheit, weswegen sich der behandelnde Arzt entschloss, Schichtaufnahmen des Sprunggelenkes anfertigen zu lassen. Auf diesen kam eine auf den normalen Röntgenaufnahmen kaum erkennbare Abrissfraktur des sogenannten Processus lateralis tali zur Darstellung, dies ist ein Teil des Sprungbeines, welches unterhalb der Aussenknöchelspitze lokalisiert ist. Das abgebrochene Knochenstück war in Fehlstellung teilweise wieder angewachsen und verursachte die beklagten Beschwerden, was eine Infiltration der schmerzenden Region mit einem Lokalanästhetikum bestätigen konnte.
Die Überweisung an uns erfolgte mit der Frage, ob das knöcherne Fragment refixiert, d. h. angefrischt und anatomisch gerecht verschraubt werden könne. Wir haben jedoch zu einer Entfernung des relativ kleinen Fragmentes geraten, da seine Reposition nach fehlerhaftem Anwachsen mit Wiederherstellung der ursprünglichen anatomischen Verhältnisse nicht möglich ist; das Risiko, dass sich nach einem solchen Eingriff Schmerzen entwickeln, ist zudem recht gross. Da sich der Leidensdruck in der Zwischenzeit noch verstärkt hatte und Schmerzen nicht nur unter Belastung, sondern bereits bei bestimmten Bewegungen des Fusses auftraten, wollte der Patient die von uns vorgeschlagene Operation machen lassen. Sie erfolgte in einer Lokalanästhesie des Fusses, wobei von einem seitlichen Zugang her das in Fehlstellung befindliche knöcherne Fragment aufgesucht und abgetragen wurde; intraoperativ liess sich bestätigen, dass es das untere Sprunggelenk bei dessen Bewegung behindert hatte.
Nach der Operation war eine Vollbelastung nach Massgabe der Beschwerden erlaubt, der Patient benötigte lediglich für einige Tage einen Verbandsschuh. Seit der Operation ist mittlerweile ein Jahr vergangen. Die sportlichen Aktivitäten konnten teilweise wieder aufgenommen werden. Der weitere Verlauf bleibt abzuwarten; es ist allerdings nicht auszuschliessen, dass sich in Zukunft eine Arthrose des unteren Sprunggelenkes entwickeln wird.
Wie aber kommt es zu dieser für Snowboarder typischen Verletzung des Rückfusses?
Der Abriss des seitlichen Fortsatzes des Sprungbeines ereignet sich bei einer ganz bestimmten Bewegung des Fusses bei gleichzeitiger Krafteinwirkung von unten im relativ weichen Snowboard - Schuh: Der Fuss befindet sich in Dorsalextension, d. h. Abwinklung nach oben und gleichzeitiger Aussendrehung bzw. Aussenkippung, was unter axialer Krafteinwirkung im Rahmen eines Unfalles zu der typischen Fraktur führen kann. Das abgebrochene Fragment ist Teil des unteren Sprunggelenkes, das von Sprungbein und Fersenbein gebildet wird, so dass nicht nur die oben beschriebenen Beschwerden resultieren, sondern sich im Verlauf auch eine posttraumatischen Arthrose des unteren Sprunggelenkes entwickeln kann. Ob und wann letztlich eine Arthrose entsteht ist nicht voraussagbar. Bei zeitnaher Diagnose der Fraktur und nicht zu kleinem Fragment kann alternativ ein operativer Eingriff mit Verschraubung des abgerissenen Fragmentes durchgeführt werden.
Die Nachbehandlung erfolgte in diesem Fall mit Ruhigstellung in einer Unterschenkelschiene für sechs Wochen, wobei während der gesamten Zeit nur eine Teilbelastung des Beines mit 15 kg erlaubt war und deswegen eine sechswöchige Thromboseprophylaxe erforderlich war. Trotz Wiederherstellung der anatomischen Verhältnisse ist auch bei der Refixierung des Fragmentes die Entwicklung einer Arthrose des unteren Sprunggelenkes möglich. Der Literatur zufolge ist diese aber seltener bei operativ angegangener Fraktur als bei Patienten, die nicht operiert werden.